120x120_mareike_zingsemKandidatin im Wahlkreis 170, Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
& auf Platz 7 der Landesliste Hessen


  • Familienstand: ledig
  • Beruf: Studentin
  • Mitglied: Die Linke, ver.di


Politische Ziele


soziale Gerechtichkeit: - Sozialticket - Abschaffung von Hartz IV - Bürgerversicherung - gesetzlicher Mindestlohn - bedingungsloses Grundeinkommen - Zeitarbeit abschaffen - längeres gemeinsames Lernen

Lebenslauf


beruflicher Werdegang:
  • 1999 - 2000 freiwilliges soziales Jahr in einem Behindertenwohnheim
  • 2000 - 2003 Ausbildung zur Fachangestellten für Arbeitsförderung
  • 2003 - 2005 Disponentin/ Kundenberaterin in einer Spedition
  • 2006 - Sachbearbeiterin in einer Zeitarbeitsfirma (intern)
  • 2007 - bisher stand hier folgende Kurzfassung:
Call-Center-Agent Inbound für die Firma Manpower eingesetzt bei der deutschen Telekom AG, gekündigt nach der Weigerung als Streikbrecher tätig zu werden.
  • Nunmehr macht die Firma Manpower einen Unterlassungsanspruch geltend und verlangt eine Streichung dieses Teils meines Lebenslaufs, weil die Kündigung nicht wegen der Weigerung, als Streikbrecherin tätig zu werden, erfolgt sei.

    Ich ersetze deshalb die obige Kurzfassung durch nachfolgende Langfassung:
Im Mai 2007 war ich bei der Zeitarbeitsfirma Manpower beschäftigt und sollte als Call-Center-Agent in den Betrieb der Telekom AG in Kassel entsandt werden. Dieser Betrieb wurde ab 07.05.2007 bestreikt. Die Firma Manpower unternahm mehrfach den Versuch, mich gleichwohl in den bestreikten Betrieb zu entsenden. Ich habe mich dort geweigert, als Streikbrecherin durch die Streikposten an den Arbeitsplatz zu gehen. Am 04.06.2007 teilte Telekom AG der Firma Manpower ohne Begründung mit, man werde mich nicht weiterbeschäftigen. Ebenso erging es den anderen Mitarbeiterinnen, die nicht als Streikbrecherinnen tätig wurden. Am gleichen Tag kündigte mir die Firma Manpower. Meine hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos, weil die Mitteilung der Telekom AG ein sachlich nachvollziehbarer Grund für den Kündigungsentschluss der Firma Manpower gewesen sei, und die Behauptung nicht belegt sei, dass die Manpower mir gekündigt habe, weil ich nicht als Streikbrecherin habe eingesetzt werden können. Auf die Motivation der Telekom AG für ihr Schreiben komme es nicht an. So ist die Rechtslage in dem bei Zeitarbeitsfirmen bestehenden Dreiecksverhältnis. Nun mag sich jede und jeder aufgrund der vorgenannten Tatsachen ein eigenes Urteil bilden, ob ich „nach der Weigerung, als Streikbrecher tätig zu werden, gekündigt wurde“.















  • 2007-2008 Fachabitur Sozialwesen auf dem 2ten Bildungsweg
  • 2008 bis lfd. Studium Soziologie und Psychologie

politischer Lebenslauf:

  • 2006-2007 Probemitglied DIE LINKE.PDS
  • 16.06.2007 Eintritt in die Partei DIE LINKE.
  • 2007 Eintritt in die Gewerkschaft Verdi
  • 2007 bis lfd. Mitglied der Verdi Jugend
  • 28.08.2007 Neugründung bez. Reaktivierung der Kasseler Ortsgruppe [´solid]
  • 2007-2008 Mitglied des Vorstands des Kreisverbandes Kassel Stadt
  • 2008 bis lfd. stellv. Sprecherin des Vorstands des Kreisverbandes Kassel Stadt
  • 12.2008 Durchsetzung der Kinderbetreuung für Mitgliederversammlungen
  • 14.03.2009 Gründung und Organisation des nordhessischen LISA-Frauenfrühstücks

Kontakt/Links


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Mareike Zingsem bei www.kandidatenwatch.de


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