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zur Kommunalwahl und der Volksabstimmung in Hessen
auf www.wahl.hr-online.de
DIE LINKE gewinnt Mandate hinzu – bei gleichem Stimmenanteil wie 2006
(31.03.2011) DIE LINKE in Hessen hat die Zahl der Mandate auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte um vier und bei den Städten und Gemeinden um 31 gesteigert. Auch die Zahl der Ortsbeiräte der LINKEN ist deutlich angestiegen. Weitere Mandatsträgerinnen und -träger unserer Partei haben auf linken Bündnislisten erfolgreich kandidiert. Weiterlesen
Berichte/Aktionen aus dem Wahlkampf

Hessentour

Ab 14. März werden drei Busse durch ganz Hessen touren, um vor Ort mit zahlreichen Aktionen, Veranstaltungen und Info-Ständen den Wahlkampf zu unterstützen. Die Stärke der LINKEN lag schließlich auch in den zurückliegenden erfolgreichen Wahlkämpfen darin, die Menschen direkt zu erreichen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Die Tour wird von zahlreichen Helfern und prominenten Gästen begleitet.
Während je ein Bus die nord- und südhessischen Kreisverbände besucht, ist der dritte Bus für den Frauenwahlkampf unterwegs: Linke Frauen haben den 100. internationalen Frauentag und die Tatsache, dass Frauen bis heute in vielen Bereichen unserer Gesellschaft zurückgesetzt bleiben zum Anlass genommen, einen eigenen Wahlkampf für Frauenrechte zu starten.
Die Nord-Tour wird folgende Stationen nehmen:
Fulda (14.03.11); Schwalm-Eder (15.03.11 ); Werra-Meißner (16.03.11); Hersfeld-Rotenburg (17.03.11); Kassel-Land (18.03.11); Waldeck-Frankenberg (19.03.11); Kassel-Stadt (21.03.11); Marburg (22.03.11); Lahn-Dill (23.03.11); Gießen (24.03.11); Vogelsberg (25,03.11); Wetterau, (26.03.11)
Die Süd-Tour wird folgende Stationen nehmen:
Bergstraße (14.03.11); Odenwald (15.03.11); Darmstadt-Dieburg (16.03.11); Groß-Gerau (17.03.11); Offenbach-Stadt (18.03.11 + 19.03.11); Main-Kinzig (21.03.11); Rheingau-Taunus (22.03.11 + 23.03.11); Limburg-Weilburg (24.03.11); Wiesbaden (25.03.11); Frankfurt am Main, Main-Taunus-Kreis (26.03.11)
Frauenwahlkampf

Freche Frauen wählen DIE LINKE
Die Weltbevölkerung umfasst zwei Gruppen von Menschen: Eine Mehrheit von 49 Prozent Männern und eine Minderheit von 51% Frauen Gleiche Rechte haben Frauen und Männer hierzulande, gleiche Chancen nicht.
Unter den Armen, Erwerbslosen und Alleinerziehenden sind Frauen in der Mehrheit, aber zu entscheiden haben sie wenig.
Frauenpolitik heißt für DIE LINKE, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern am gesellschaftlichen Reichtum und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten zu garantieren. Alle Geschlechter haben ein Recht auf existenzsichernde Erwerbsarbeit, ein Recht auf Sorgearbeit in der Familie, Zeit für politische und gesellschaftliche Arbeit, sowie ein Recht auf Kultur, Bildung, Gesundheit und Genuss.
Die Kandidatinnen der Partei DIE LINKE setzen sich in allen Bereichen der Politik dafür ein, dass Frauenpolitik zur Querschnittsaufgabe wird.
Deshalb: Am 27. März freche Frauen wählen!
Mitmachen

DIE LINKE tritt in ganz Hessen für starke Kommunen, Demokratie und soziale Gerechtigkeit an. Gerne begrüßen wir auch Sie im Wahlkampf und bei der LINKEN in Hessen.
Besuchen Sie uns: In ganz Hessen finden in den kommenden Wochen hunderte von Veranstaltungen und Info-Stände statt. Wenn Sie eine Veranstaltung in Ihrer Nähe besuchen oder Kontakt zu uns aufnehmen wollen, schreiben Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Postleitzahl an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Machen Sie mit: Es gibt viele Möglichkeiten DIE LINKE stärker zu machen. Wenn Sie DIE LINKE vor Ort unterstützen wollen, schreiben Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Postleitzahl an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigungen aus.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.
Pressemitteilungen
Kein Fußbreit den Nazis in SchwalmstadtHeute Nacht haben zum wiederholten Mal Neonazis das Wahlkreisbüro der Bundestagsabgeordneten Christine Buchholz, DIE LINKE, angegriffen und die Fensterscheiben zerstört.... weiterlesen Pressemitteilungen | Dienstag, 12. 4. 2011 |





