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Justizminster Hahn hat die Hessische Verfassung zu schützen oder zurückzutreten

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Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zu den abfälligen Äußerungen des Hessischen Ministers der Justiz, Jörg-Uwe Hahn, über die Hessische Verfassung erklärt Ulrich Wilken, Vorsitzender der Partei DIE LINKE. Hessen:

„Herr Hahn hat als Hessischer Justizminister entweder die Hessische Verfassung zu schützen oder zurückzutreten. Seine abfälligen Äußerungen über die Verfassung unseres Landes weise ich zurück und berufe mich dabei auf den früheren Hessischen Justizminister und Bundesverfassungsrichter Prof. Erwin Stein (CDU): ‚Von allen Nachkriegsverfassungen ist die Hessische Verfassung das erste Staatsgrundgesetz, das den Wandel von der nur liberal-humanitären zur sozial-humanitären Ordnung vollzogen hat. Unverkennbar sind in der Wirtschaftsordnung bestimmte sozialistische Gedankengänge, die in der abstrakten Sozialisierung der Art. 38 und 39 und der konkreten Sozialisierung des Art. 41 ihren Niederschlag gefunden haben.'

Wenn Herr Hahn behauptet, die in unserer Verfassung vorgesehene Vergesellschaftung von Betrieben verstoße gegen das Grundgesetz, kennt er offensichtlich Artikel 15 des Grundgesetzes nicht: ‚Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.'

In vielen Ländern müsste einer Änderung der Wirtschaftsordnung und der Eigentumsverhältnisse eine Änderung der Verfassung vorausgehen. Nicht so in
Deutschland: Das Grundgesetz lässt die Änderung der Eigentumsverhältnisse und der Wirtschaftsordnung als Option eindeutig zu.

Gerade angesichts der Weltwirtschaftskrise, die das Resultat der Ideologie des Neoliberalismus ist, bekommt diese Verfassungsbestimmung eine neue Aktualität. Es wird offenkundig, dass der Kapitalismus an seiner eigenen Gier und der sich daraus ergebenden Überakkumulation zerbricht. Eine dauerhafte Lösung der Krise ist deshalb nur bei einer Veränderung der Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel möglich. Das Grundgesetz öffnet hierfür einen verfassungsgemäßen Weg. DIE LINKE fordert die Verstaatlichung der Großbanken, um die Wirtschaft wieder mit Krediten versorgen zu können und damit hunderttausende Arbeitsplätze zu retten."