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Dr. Achim Kessler
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Artikel:

Brauner Sumpf.
Warum die Entnazifizierung der hessischen CDU bis heute aussteht.

b3eVon Achim Kessler, stellv. Landes- vorsitzender,
in der Tageszeitung „junge welt“.

  

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Freitag, 04. Dezember 2009

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Fauler Kompromiss

100x123_al_dailami_aliAllein die Tatsache, dass sich die Innenminister erst heute auf die Verlängerung der Bleiberechtsregelung verständigen konnten, ist schon peinlich genug. Noch peinlicher wird es allerdings, wenn sie nun versuchen diesen faulen Kompromiss als humanitären Gnadenakt zu verkaufen.





Zur Entscheidung der Innenministerkonferenz, das zum 31.
Dezember 2009 auslaufende Bleiberecht für langjährig geduldete Migrantinnen und Migranten um zwei Jahre zu verlängern, erklärt der migrationspolitische Sprecher der Partei DIE LINKE, Ali Al Dailami:


Allein die Tatsache, dass sich die Innenminister erst heute auf die Verlängerung der Bleiberechtsregelung verständigen konnten, ist schon peinlich genug. Noch peinlicher wird es allerdings, wenn sie nun versuchen diesen faulen Kompromiss als humanitären Gnadenakt zu verkaufen.
Die Bleiberechtsregelung gilt nur für Migrantinnen und Migranten, die am Stichtag 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre in Deutschland oder sechs Jahre bei Familien mit minderjährigen Kindern gelebt haben. Heute sind die Betroffenen also schon mehr als zehn oder acht Jahre im Land. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Menschen eine Perspektive ohne Restriktionen und Stichtagsregelungen zu bieten.
Verschwiegen wird auch, dass mit der Bleiberechtsregelung auch eine Verschärfung des Zuwanderungsrechts einher ging. Mindestens 30.000 Menschen konnten die hohen Auflagen für einen geregelten Aufenthaltsstatus nicht erfüllen. Gerade die Auflage einen festen Arbeitsplatz vorzuweisen, erwies sich, in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise, als kaum erfüllbar. Was also hier als humanitärer Gnadenakt verkauft wird, sollte eine Selbstverständlichkeit sein und verdeutlicht erneut das antiquierte Vorgehen der Innenminister in
migrations- und integrationspolitischen Fragen. Die Verlängerung um zwei Jahre ist völlig unzureichend und die zu erfüllenden Voraussetzungen, für einen geregelten Aufenthaltsstatus, schließen die Mehrheit der in Deutschland langjährig geduldeten Migrantinnen und Migranten weiterhin aus.

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