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Volksbegehren und Volksentscheid

Demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen über die Belange der Allgemeinheit ist für DIE LINKE ein Eckpfeiler einer anderen Politik. Mehr direkte Demokratie erweitert die Möglichkeit und die Bereitschaft zur Mitgestaltung in der Gesellschaft.

Wir treten deshalb dafür ein, wirksame Formen direkter Beteiligung in Gemeinden, Landkreisen und auf Landesebene einzuführen. Das soll auch für Themen gelten, die auf europäischer Ebene entschieden werden, auf die die Landesregierung aber über den Bundesrat Einfluss nehmen kann.

Die hessischen Regelungen zur direkten Demokratie und Mitentscheidung der Bevölkerung sind bundesweit die schlechtesten. Die formalen Hürden sind so hoch, dass bisher jede landesweite Initiative scheiterte. Nur die Volksklage gegen die Studiengebühren vor dem Staatgerichtshof konnte durch einen einmaligen Kraftakt aller Beteiligten formgerecht eingereicht werden.

DIE LINKE. Hessen tritt deshalb ein für:
  • Senkung der Unterschriftenzahl auf 3000 Unterschriften für einen Antrag auf Volksbegehren;
  • Senkung des Unterschriftenquorums zur Einleitung eines Volksbegehrens von 20% auf 4% der Wahlberechtigten;
  • Ausdehnung der Frist zur Sammlung der Unterschriften auf acht Monate;
  • Bei Volksentscheiden soll die einfache Mehrheit der Stimmen ohne Quorum entscheiden;
  • Die Beglaubigung der Unterschriften muss kostenfrei durch jede Dienstsiegel führende Stelle vorgenommen werden können; eine personenbezogene Datenerfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist zwingend zu untersagen;
  • Es wird eine Regelung für eine Abstimmungskostenerstattung für die Initiatoren eingeführt.





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