Dresden nazifrei!

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Clara Zetkin Preis 2012

Clara Zetkin Preis

 

DIE LINKE lobt anlässlich des Internationalen Frauentages 2012 zum zweiten Mal einen Preis aus, mit dem herausragende Leistungen von Frauen in Gesellschaft und Politik gewürdigt werden. Dieser Preis ist nach Clara Zetkin benannt.

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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

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