Demokratie ist keine Schönwetter-Veranstaltung: Grundrechte verteidigen

DIE LINKE fordert: Kein Missbrauch der Corona-Krise, keine Einschränkung der Grundrechte Jede Einschränkung muss verhältnismäßig sein, überprüfbar und auf das Ziel des Gesundheitsschutzes bezogen sein. Es darf keine Ermächtigung der Parlamente in Bund, Ländern oder Kommunen geben, keine (Selbst-)Ermächtigung der Exekutive. Politische Betätigung muss (unter Berücksichtigung des Kontakt-verbotes) möglich bleiben Kein Einsatz der Bundeswehr im Innern! Zivile Dienste müssen (wieder) aufgebaut werden.

Nicht nur die Verbreitung des Corona- Virus verläuft dramatisch – auch die Einschränkung von Grundrechten. Am 25.03.2020 wurde das »Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« verabschiedet. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde verschärft: Zulässig sind die Beobachtung von Kranken und Krankheits-verdächtigen und von Ansteckungsverdächtigen durch das Gesundheitsamt. Jede und jeder kann verpflichtet werden, Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten, auf Verlangen über alle den Gesundheitszustand betreffenden Umstände, den Wechsel der Haupt-wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes Auskunft zu geben. Diese Informationspflicht gilt genauso für den Arbeitsplatz oder Gesundheits-bereich, für Schulen und Kindertages-einrichtungen sowie Gemeinschafts-unterkünfte. Personen, die an übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind, können in Krankenhäusern oder »in sonst geeigneter Weise abgesondert werden

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